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	Kommentare zu: Weltreise Arbeitsamt: Vor Reise arbeitslos melden oder nicht?	</title>
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		<title>
		Von: Simon &#38; Jasmin		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5495</link>

		<dc:creator><![CDATA[Simon &#38; Jasmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2020 08:28:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-5495</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5494&quot;&gt;Milli&lt;/a&gt;.

Hallo Milli,

das ist kein Problem. Vor deiner Abreise meldest du dich bei der Arbeitsagentur ab und dein Anspruch ruht sozusagen. Nach deiner Rückkehr meldest du dich wieder und sagst, dass du deinen Anspruch wieder reaktivieren willst. Dann kannst du ganz normal weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, bis deinen Anspruchszeit von (normalerweise) 12 Monaten abgelaufen ist. Das war bei Jasmin auch der Fall.

Viele Grüße
Simon]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a rel="nofollow"href="https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5494">Milli</a>.</p>
<p>Hallo Milli,</p>
<p>das ist kein Problem. Vor deiner Abreise meldest du dich bei der Arbeitsagentur ab und dein Anspruch ruht sozusagen. Nach deiner Rückkehr meldest du dich wieder und sagst, dass du deinen Anspruch wieder reaktivieren willst. Dann kannst du ganz normal weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, bis deinen Anspruchszeit von (normalerweise) 12 Monaten abgelaufen ist. Das war bei Jasmin auch der Fall.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Simon</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Milli		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5494</link>

		<dc:creator><![CDATA[Milli]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2020 08:18:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-5494</guid>

					<description><![CDATA[Hallo ihr Lieben, 

vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel. Ich habe eine Frage. Ich werde meinen Job voraussichtlich zu Ende Juni verlassen (es ist noch unklar, ob ich kündige, oder ob mich mein AG &quot;netterweise&quot; auf meine Bitte hin kündigt; Frist liegt bei 4 Wochen).

Mein Flug geht am 20.10. Das heisst zwischen Eintritt der Arbeitslosigkeit und Reiseantritt liegen ca. 3 1/2 Monate. Wenn ich vor Reiseantritt bereits Arbeitslosengeld beziehe (also 20 Tage bei Eigenkündigung bis max. 3 1/2 Monate bei Kündigung durch AG), kann ich mich dann einfach zum 20.10 für die Reise (ca. 6 Monate) abmelden und mich nach meiner Rückkehr wieder anmelden und so weiterhin ganz normal das verbliebende ALG beziehen?

Oder gibt es Probleme, wenn ich vor der Abmeldung über einen längeren Zeitraum bereits ALG bezogen habe – im Sinne von Verfall/Verkürzung des Anspruchs? Bleibt dieser weiterhin für 4 Jahre bestehen?

Liebe Grüße &#038; tausend Dank!!!
Milli]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ihr Lieben, </p>
<p>vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel. Ich habe eine Frage. Ich werde meinen Job voraussichtlich zu Ende Juni verlassen (es ist noch unklar, ob ich kündige, oder ob mich mein AG &#8222;netterweise&#8220; auf meine Bitte hin kündigt; Frist liegt bei 4 Wochen).</p>
<p>Mein Flug geht am 20.10. Das heisst zwischen Eintritt der Arbeitslosigkeit und Reiseantritt liegen ca. 3 1/2 Monate. Wenn ich vor Reiseantritt bereits Arbeitslosengeld beziehe (also 20 Tage bei Eigenkündigung bis max. 3 1/2 Monate bei Kündigung durch AG), kann ich mich dann einfach zum 20.10 für die Reise (ca. 6 Monate) abmelden und mich nach meiner Rückkehr wieder anmelden und so weiterhin ganz normal das verbliebende ALG beziehen?</p>
<p>Oder gibt es Probleme, wenn ich vor der Abmeldung über einen längeren Zeitraum bereits ALG bezogen habe – im Sinne von Verfall/Verkürzung des Anspruchs? Bleibt dieser weiterhin für 4 Jahre bestehen?</p>
<p>Liebe Grüße &amp; tausend Dank!!!<br />
Milli</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Simon &#38; Jasmin		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5374</link>

		<dc:creator><![CDATA[Simon &#38; Jasmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2020 12:38:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-5374</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5366&quot;&gt;Julia&lt;/a&gt;.

Hallo Julia,

wenn du dich für die paar Tage arbeitslos meldest, dann bist du (sofern dein Antrag bewilligt wird) automatisch über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Arbeitslosengeld wirst du aufgrund deiner Eigenkündigung vor der Reise keines bekommen, da es eine 12-wöchige Sperrfrist gibt. Die Sperrfrist hat aber nichts mit der Krankenversicherung zu tun, die bekommst du auf jeden Fall!

Wenn du dich nicht arbeitslos meldest, dann musst du dich für die paar Tage vor der Abreise freiwillig krankenversichern und musst die Beiträge selbst bezahlen.

Ein weiterer Vorteil der Arbeitslosmeldung wäre, dass du dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld für 4 Jahre sicherst und die Sperrzeit während deiner Reise abläuft, d. h. nach deiner Rückkehr könntest du (falls du das möchtest) direkt Arbeitslosengengeld beziehen.

Viele Grüße
Jasmin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a rel="nofollow"href="https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5366">Julia</a>.</p>
<p>Hallo Julia,</p>
<p>wenn du dich für die paar Tage arbeitslos meldest, dann bist du (sofern dein Antrag bewilligt wird) automatisch über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Arbeitslosengeld wirst du aufgrund deiner Eigenkündigung vor der Reise keines bekommen, da es eine 12-wöchige Sperrfrist gibt. Die Sperrfrist hat aber nichts mit der Krankenversicherung zu tun, die bekommst du auf jeden Fall!</p>
<p>Wenn du dich nicht arbeitslos meldest, dann musst du dich für die paar Tage vor der Abreise freiwillig krankenversichern und musst die Beiträge selbst bezahlen.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil der Arbeitslosmeldung wäre, dass du dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld für 4 Jahre sicherst und die Sperrzeit während deiner Reise abläuft, d. h. nach deiner Rückkehr könntest du (falls du das möchtest) direkt Arbeitslosengengeld beziehen.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Jasmin</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Julia		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5366</link>

		<dc:creator><![CDATA[Julia]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Apr 2020 15:48:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-5366</guid>

					<description><![CDATA[Hallo ihr beiden :)

toller Artikel ihr habt alles sehr verständlich erklärt.
Bei mir ist es so ich werde zum 30. September 2020 kündigen und meine Reise beginnt am 6. Oktober. Meine Krankenkasse muss ich ja kündigen zu ende September und hol mir eine langzeit Auslandskrankenversicherung meine frage wäre ob ich dann die paar Tage in Deutschland noch krankenversichert bin über das Arbeitsamt und ob es sich überhaupt lohnt oder möglich ist für die paar   Tage Arbeitslosengeld zu bekommen und was wichtiger ist ob ich überhaupt dann übers Amt versichert bin? Weil ich würde mich dann am 5. Oktober wieder beim Arbeitsamt abmelden. 
Ganz liebe Grüße 
Julia]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ihr beiden 🙂</p>
<p>toller Artikel ihr habt alles sehr verständlich erklärt.<br />
Bei mir ist es so ich werde zum 30. September 2020 kündigen und meine Reise beginnt am 6. Oktober. Meine Krankenkasse muss ich ja kündigen zu ende September und hol mir eine langzeit Auslandskrankenversicherung meine frage wäre ob ich dann die paar Tage in Deutschland noch krankenversichert bin über das Arbeitsamt und ob es sich überhaupt lohnt oder möglich ist für die paar   Tage Arbeitslosengeld zu bekommen und was wichtiger ist ob ich überhaupt dann übers Amt versichert bin? Weil ich würde mich dann am 5. Oktober wieder beim Arbeitsamt abmelden.<br />
Ganz liebe Grüße<br />
Julia</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Simon &#38; Jasmin		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5264</link>

		<dc:creator><![CDATA[Simon &#38; Jasmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Feb 2020 08:21:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-5264</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5263&quot;&gt;Paul&lt;/a&gt;.

Hallo Paul,

du kannst dich bereits vor Kündigung und vor dem Abflug persönlich arbeitssuchend melden. Damit die Sperrzeit allerdings abläuft, musst du mindestens einen Tag als &quot;arbeitslos&quot; Leistung beziehen, da hat das Amt Recht.

Siehe dazu unsere Infobox im Artikel:
&quot;Damit dein Leistungsbezug beginnt und deine Sperrzeit schon während du unterwegs bist, abläuft, kann deine Reise erst beginnen, nachdem du mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet warst. Du musst dem Arbeitsmarkt also theoretisch einen Tag zur Verfügung stehen! Ob du an diesem einen Tag bereits im Ausland sein kannst, solltest du definitiv direkt mit dem Arbeitsamt klären!&quot;

Wir haben bereits von Reisenden gehört, die zum Tag des Leistungserhalts schon im Ausland waren. Bei uns wäre das allerdings nicht gegangen laut unserer zuständigen Stelle. Deshalb der Vermerk im Artikel, das direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu klären.

Wie es in deinem Fall jetzt rechtlich aussieht, kann ich dir leider nicht beantworten, da ich kein Jurist bin.

Meine Antwort oben war darauf bezogen, dass man sich eben schon im Vorein persönlich melden kann, was auch stimmt. Um sicherzustellen, dass die Sperrzeit schon abläuft, muss man sich (wenn man es nicht im Gespräch mit seiner Agentur für Arbeit klärt und diese das OK gibt) mindestens einen Tag als arbeitslos vor Ort gemeldet sein und Leistungen beziehen.

Liebe Grüße
Simon]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a rel="nofollow"href="https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5263">Paul</a>.</p>
<p>Hallo Paul,</p>
<p>du kannst dich bereits vor Kündigung und vor dem Abflug persönlich arbeitssuchend melden. Damit die Sperrzeit allerdings abläuft, musst du mindestens einen Tag als &#8222;arbeitslos&#8220; Leistung beziehen, da hat das Amt Recht.</p>
<p>Siehe dazu unsere Infobox im Artikel:<br />
&#8222;Damit dein Leistungsbezug beginnt und deine Sperrzeit schon während du unterwegs bist, abläuft, kann deine Reise erst beginnen, nachdem du mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet warst. Du musst dem Arbeitsmarkt also theoretisch einen Tag zur Verfügung stehen! Ob du an diesem einen Tag bereits im Ausland sein kannst, solltest du definitiv direkt mit dem Arbeitsamt klären!&#8220;</p>
<p>Wir haben bereits von Reisenden gehört, die zum Tag des Leistungserhalts schon im Ausland waren. Bei uns wäre das allerdings nicht gegangen laut unserer zuständigen Stelle. Deshalb der Vermerk im Artikel, das direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu klären.</p>
<p>Wie es in deinem Fall jetzt rechtlich aussieht, kann ich dir leider nicht beantworten, da ich kein Jurist bin.</p>
<p>Meine Antwort oben war darauf bezogen, dass man sich eben schon im Vorein persönlich melden kann, was auch stimmt. Um sicherzustellen, dass die Sperrzeit schon abläuft, muss man sich (wenn man es nicht im Gespräch mit seiner Agentur für Arbeit klärt und diese das OK gibt) mindestens einen Tag als arbeitslos vor Ort gemeldet sein und Leistungen beziehen.</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Simon</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Paul		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-5263</link>

		<dc:creator><![CDATA[Paul]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Feb 2020 05:58:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-5263</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4901&quot;&gt;Simon &#038; Jasmin&lt;/a&gt;.

Hallo Simon, meine Situation steht im Widerspruch mit deiner Antwort: Kündigung zu Monatsende 31.01., persönlich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, Abflug 01.02. Jetzt nach Rückkehr sagt das Amt, ich war ja keinen einzigen Tag Arbeitssuchend anwesend vor Abreise, daher keine Bewilligung des Antrags. Wenn ich aber nur einen einzigen Tag Leistung bezogen hätte, würde diese nach Rückkunft weiterlaufen. Wie verhält es sich hier mit dem Recht, gibt es Möglichkeiten darauf zu reagieren?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a rel="nofollow"href="https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4901">Simon &amp; Jasmin</a>.</p>
<p>Hallo Simon, meine Situation steht im Widerspruch mit deiner Antwort: Kündigung zu Monatsende 31.01., persönlich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, Abflug 01.02. Jetzt nach Rückkehr sagt das Amt, ich war ja keinen einzigen Tag Arbeitssuchend anwesend vor Abreise, daher keine Bewilligung des Antrags. Wenn ich aber nur einen einzigen Tag Leistung bezogen hätte, würde diese nach Rückkunft weiterlaufen. Wie verhält es sich hier mit dem Recht, gibt es Möglichkeiten darauf zu reagieren?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Simon &#38; Jasmin		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4901</link>

		<dc:creator><![CDATA[Simon &#38; Jasmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 20:25:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-4901</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4885&quot;&gt;Beatrice&lt;/a&gt;.

Hallo Beatrice,

ja, das kannst du auch schon davor machen. Wir selbst waren auch noch während unserem Angestelltenverhältnis beim Amt.
Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einfach kurz bei der kostenlosen Hotline anrufen, wir hatten immer nette und hilfsbereite Mitarbeiter am Telefon, die uns weitergeholfen haben. 😉

Viele Grüße und ganz viel Spaß bei deiner Reise!

Simon]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a rel="nofollow"href="https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4885">Beatrice</a>.</p>
<p>Hallo Beatrice,</p>
<p>ja, das kannst du auch schon davor machen. Wir selbst waren auch noch während unserem Angestelltenverhältnis beim Amt.<br />
Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einfach kurz bei der kostenlosen Hotline anrufen, wir hatten immer nette und hilfsbereite Mitarbeiter am Telefon, die uns weitergeholfen haben. 😉</p>
<p>Viele Grüße und ganz viel Spaß bei deiner Reise!</p>
<p>Simon</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Simon &#38; Jasmin		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4900</link>

		<dc:creator><![CDATA[Simon &#38; Jasmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 20:24:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-4900</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4833&quot;&gt;Wiyar Sharif&lt;/a&gt;.

Hallo Wiyar,

du solltest dich direkt zum Zeitpunkt der Kündigung per Telefon oder auch online bei der Arbeitsagentur als &quot;arbeitssuchend&quot; melden! Danach musst du dich persönlich beim Amt melden, um dich &quot;arbeitslos&quot; zu melden. Das kann auch noch vor deiner Reise geschehen. Wir selbst waren auch noch während unserem Angestelltenverhältnis beim Amt.
Das kannst du also auch schon machen, wenn du quasi noch nicht arbeitslos bist. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einfach kurz bei der kostenlosen Hotline anrufen, wir hatten immer nette und hilfsbereite Mitarbeiter am Telefon, die uns weitergeholfen haben. ;)

Viele Grüße
Simon]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a rel="nofollow"href="https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4833">Wiyar Sharif</a>.</p>
<p>Hallo Wiyar,</p>
<p>du solltest dich direkt zum Zeitpunkt der Kündigung per Telefon oder auch online bei der Arbeitsagentur als &#8222;arbeitssuchend&#8220; melden! Danach musst du dich persönlich beim Amt melden, um dich &#8222;arbeitslos&#8220; zu melden. Das kann auch noch vor deiner Reise geschehen. Wir selbst waren auch noch während unserem Angestelltenverhältnis beim Amt.<br />
Das kannst du also auch schon machen, wenn du quasi noch nicht arbeitslos bist. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einfach kurz bei der kostenlosen Hotline anrufen, wir hatten immer nette und hilfsbereite Mitarbeiter am Telefon, die uns weitergeholfen haben. 😉</p>
<p>Viele Grüße<br />
Simon</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Beatrice		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4885</link>

		<dc:creator><![CDATA[Beatrice]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2019 19:09:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-4885</guid>

					<description><![CDATA[Hallo ihr 2,
danke für den tollen Erfahrungsbericht!
Ich habe allerdings noch eine Frage zum Arbeitlos melden. Ich kündige meinen Arbeitsbeitsvertrag zum 31.03.2020, so dass ich ab 01.04.2020 arbeitslos bin.
Ab dann möchte ich für 3 Monate reisen und spätestens Ende Juni zurück kehren, so dass ich ab 01.07. ALG 1 beziehen kann.
Mein Flug geht allerdings schon am 30.03. (Resturlaub vor offiziellen Ende des Arbeitsvertrages).  Sprich ich kann mich nicht am 01.04. persönlich Arbeitslos melden, weil ich gar nicht mehr im Land bin🙈 Ginge das sonst auch schon im Vorwege Ende März?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ihr 2,<br />
danke für den tollen Erfahrungsbericht!<br />
Ich habe allerdings noch eine Frage zum Arbeitlos melden. Ich kündige meinen Arbeitsbeitsvertrag zum 31.03.2020, so dass ich ab 01.04.2020 arbeitslos bin.<br />
Ab dann möchte ich für 3 Monate reisen und spätestens Ende Juni zurück kehren, so dass ich ab 01.07. ALG 1 beziehen kann.<br />
Mein Flug geht allerdings schon am 30.03. (Resturlaub vor offiziellen Ende des Arbeitsvertrages).  Sprich ich kann mich nicht am 01.04. persönlich Arbeitslos melden, weil ich gar nicht mehr im Land bin🙈 Ginge das sonst auch schon im Vorwege Ende März?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wiyar Sharif		</title>
		<link>https://www.thelinkforlife.com/weltreise-arbeitsamt#comment-4833</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wiyar Sharif]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Nov 2019 15:56:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.thelinkforlife.com/?p=708#comment-4833</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Jasmin und Simon,

ich würde die Frage von Julia nochmal anhand meines Beispiels aufgreifen, da mir die Regelung dazu immer noch unklar ist:

- Eigenkündigung am 14.11.19 eingereicht 
- Aufhebungsvertrag mit Kündigung zum 31.12.2019
- davor ab dem 16.12.2019 Resturlaub bis zum 31.12.2019
- Auslandsreise ab dem 20.12.19 bis wahrscheinlich zum 31.03.2020

Meine Frage ist nun, wie ich in meinem Fall am Besten vorgehe, sodass ich nach meiner Rückkehr am 31.03.2020 direkt Arbeitslosengeld beziehen kann (Umgehung der 3 monatigen Sperrfrist während meiner Reise), da ich ja bis zum 31.12.2019 noch Angestellter bin und erst ab dem 1.1.2020 arbeitslos bin, aber bereits ab dem 20.12.19 meine Reise antrete.

Viele Grüße
WS]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jasmin und Simon,</p>
<p>ich würde die Frage von Julia nochmal anhand meines Beispiels aufgreifen, da mir die Regelung dazu immer noch unklar ist:</p>
<p>&#8211; Eigenkündigung am 14.11.19 eingereicht<br />
&#8211; Aufhebungsvertrag mit Kündigung zum 31.12.2019<br />
&#8211; davor ab dem 16.12.2019 Resturlaub bis zum 31.12.2019<br />
&#8211; Auslandsreise ab dem 20.12.19 bis wahrscheinlich zum 31.03.2020</p>
<p>Meine Frage ist nun, wie ich in meinem Fall am Besten vorgehe, sodass ich nach meiner Rückkehr am 31.03.2020 direkt Arbeitslosengeld beziehen kann (Umgehung der 3 monatigen Sperrfrist während meiner Reise), da ich ja bis zum 31.12.2019 noch Angestellter bin und erst ab dem 1.1.2020 arbeitslos bin, aber bereits ab dem 20.12.19 meine Reise antrete.</p>
<p>Viele Grüße<br />
WS</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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